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Antwort

1. Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung richtet sich an alle nicht maßgeblich öffentlich finanzierten professionellen Musikensembles (bspw. Kammermusikensembles, Kammerorchester, Orchester, Instrumental- sowie Vokalensembles, Kammerchöre, Chöre).

Dabei sind ausdrücklich alle Ensembles eingeschlossen, die aus der zeitgenössischen und Alten Musik, dem klassisch-romantischen, genreübergreifenden und transkulturellen Sektor kommen.

Der Sitz und Hauptarbeitsort des Ensembles muss in Deutschland sein.

Transkulturelle Ensembles sind ausdrücklich einbezogen. Ausgenommen sind Formationen von Jazz und Pop.

Die Ensembles müssen mindestens seit März 2018 das bundesweite Musikleben mit regelmäßigen Konzerten, Aufführungen und Projekten unterschiedlichster Formen mitgestaltet haben. Dabei ist auch die kontinuierliche Arbeit in der Besetzung (bei größeren Ensembles: Stammbesetzung) in diesem Zeitraum nachzuweisen.

Antragsberechtigt sind Ensembles in einer Größe ab Duobesetzung, die eine Stammbesetzung aus mehrheitlich freischaffenden professionellen Musiker:innen nachweisen müssen. Diese müssen ihre Professionalität und regelmäßige Aktivität belegen. Regelmäßige Konzertaktivität setzt durchschnittlich pro Saison mindestens acht unterschiedliche Projekte, Konzertvorhaben und Produktionen voraus.

Nach Zusage der Förderung ist ein GbR Vertrag, ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister, Vereinsregister o. Ä. einzureichen.

 

Siehe auch:

Was wird gefördert?

Was bedeutet Ensemble?

Welche Ensembles sind nicht antragsberechtigt?

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