Zum Hauptinhalt springen

Antwort

11. Die Musiker:innen haben im letzten Jahr Soforthilfen und Hilfe für Solo-Selbstständige bekommen und damit mehr als 50% ihrer Einnahmen durch öffentliche Mittel generiert. Ist das Ensemble dadurch nicht mehr förderfähig?

Entscheidend für eine Antragsberechtigung ist die nachzuweisende Aktivität VOR Beginn der Pandemie im März 2020.

Siehe auch: Was gilt als Konzertvorhaben, Projekt und Produktion vor der Pandemie?

Alle Fragen & Antworten