12. Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung von Projekten, die schwerpunktmäßig eines der nachfolgenden Ziele beinhalten
Entwicklung und Einstudierung von künstlerischen Programmen, die dem Ensemble Auftrittsmöglichkeiten sichern und für die Zukunft neue Wege eröffnen
Erprobung neuer Konzepte mit Partner*innen, auch aus spartenübergreifenden Genres, z.B. Gastsolist*innen oder ein Gastensemble, Musiker*innen, auch aus anderen musikalischen Bereichen, sowie Tänzer*innen, Schriftsteller*innen, Schauspieler*innen etc.
Entwicklung von Formaten mit Fokus auf Nachwuchsförderung, Musikvermittlung, Professionalisierung oder Vernetzung, neben der Programmplanung zur Wiedergewinnung eines vielfältigen kulturellen Live-Angebots in den Metropolen und dem ländlichen Raum.
Projekte, die sich mit den aus der weltweiten Pandemie resultierenden Konsequenzen für kulturelles Leben und globalen Kulturaustausch künstlerisch auseinandersetzen
Weiterentwicklung / Anpassung von Projekten (z.B. Übersetzung eines Konzertprojektes in ein Corona-taugliches Format)
Etablierung und Umsetzung von Maßnahmen, die die Entwicklung alternativer „pandemiegerechter“ Kulturerlebnismodelle (bspw. Modifikationen der Veranstaltungsformen, Transformationen in den digitalen Raum) ebenso wie nachhaltige oder barrierefreie Formate zum Inhalt haben
Siehe auch:
In welchem finanziellen Rahmen können Förderungen beantragt werden?