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Antwort

14. Was ist nicht zuwendungsfähig?

Nicht zuwendungsfähig im Sinne des Förderprogramms sind:

  • Dauerförderungen
  • die ausschließliche Förderung von Geschäftsstellenkosten
  • die Förderung von Baumaßnahmen
  • der sog. Unternehmerlohn und
  • die nach § 15 UStG abziehbare Umsatzsteuer
  • Grundsätzlich sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben von der Förderung ausgeschlossen.

Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen des Bundes, die denselben Zweck verfolgen, ist nicht möglich.

 

Siehe auch:

Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?

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