14. Was ist nicht zuwendungsfähig?
Nicht zuwendungsfähig im Sinne des Förderprogramms sind:
- Dauerförderungen
- die ausschließliche Förderung von Geschäftsstellenkosten
- die Förderung von Baumaßnahmen
- der sog. Unternehmerlohn und
- die nach § 15 UStG abziehbare Umsatzsteuer
- Grundsätzlich sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben von der Förderung ausgeschlossen.
Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen des Bundes, die denselben Zweck verfolgen, ist nicht möglich.
Siehe auch: