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Antwort

17. Wie erfolgt die Antragstellung?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen wie Solo-Selbständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb sowie rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften, mit Sitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und wirtschaftliche Tätigkeit der Jahre 2018 und 2019 bzw. in der Spielzeit 2017/2018 und 2018/2019 nachweisen können und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Das Ensemble muss zudem auch nach Abschluss der Spielzeit 2018/2019 aktiv tätig gewesen sein – z. B. mit Aufnahmen oder Streaming Konzerten. Zusätzlich kann eine Auflistung von abgesagten oder verschoben Konzertvorhaben eingereicht werden.

Der Antrag muss eine Projektbeschreibung sowie einen korrespondierenden, detaillierten, ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Dieser muss auf die einzelnen Haushaltsjahre aufgeteilt sein.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Antragsformular unter: www.antrag.neustartkultur-ensembles.musikrat.de

Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Postalisch eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.

 

Siehe auch:

Welche Informationen werden im Antrag abgefragt?

Wie ist der Kosten- und Finanzierungsplan zu strukturieren?

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