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Antwort

18. Was ist der Projektzeitraum?

Der Projektzeitraum (Bewilligungszeitraum) beschränkt den Zeitraum, in dem Einnahmen und Ausgaben für das Projekt fließen. Dieser kann maximal bis zum 31. Oktober 2022 gehen.

Projektausgaben (d. h. konkret angefallene und bezahlte Kosten) sind in einem Projekt ab dem Zeitpunkt, der im Zuwendungsvertrag als Projektbeginn genannt ist und bis zum Ende der genehmigten Projektlaufzeit förderfähig. Idealerweise stimmt dieser Beginn mit dem von Ihnen im Antrag genannten Projektbeginn überein.

Müssen Sie Ausgaben tätigen, bevor Sie einen Zuwendungsvertrag erhalten haben, (der den Bewilligungszeitraum festlegt), sollten Sie beim Deutschen Musikrat die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragen. Ein Beginn des Projektes ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn kann rechtlich zur Unwirksamkeit des Zuwendungsvertrages und zur Rückforderung der Fördermittel führen.

Die Rechnungen müssen grundsätzlich alle bis zum Ende des Projektzeitraums, also bis spätestens 31. Oktober 2022 beglichen sein. Rechnungen, die außerhalb des Bewilligungszeitraums gestellt werden, können nicht beglichen werden.

 

Siehe auch:

Was bedeutet „Vorzeitiger Maßnahmebeginn“?

Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die Gelder verausgabt sein?

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