19. Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die Gelder verausgabt sein?
Projektmittel sind innerhalb des Bewilligungszeitraums (=Projektzeitraum) zu verausgaben.
Sofern sich der Projektzeitraum bis zum 31. Oktober 2022 erstreckt, müssen die Gelder bis zum 31. Oktober 2022 verausgabt sein. Wird ein Projekt frühzeitiger beendet, ist dieser Zeitpunkt relevant.
Siehe auch: