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Antwort

20. Was bedeutet „Vorzeitiger Maßnahmebeginn“?

Zuwendungen dürfen nur für Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind (siehe Projektzeitraum). Als ein solcher Projektbeginn ist regelmäßig der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen zu werten. Es ist möglich, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen, um vor Freigabe und Erstellung eines Zuwendungsvertrages die geplante Projektdurchführung nicht zu gefährden. Mit der Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns kann jedoch kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ausgaben, die ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn getätigt wurden, können nicht anerkannt werden.

Es empfiehlt sich, entsprechende Verträge, die nach dem genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn und vor Erhalt des Zuwendungsvertrags geschlossen werden, mit einem Vorbehalt zu versehen.

 

Siehe auch:

Können mithilfe des vorzeitigen Maßnahmebeginns auch Ausgaben durch die Förderung gedeckt werden, die bereits vor der Antragstellung für das Projekt getätigt wurden?

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