22. In welchem finanziellen Rahmen können Förderungen beantragt werden?
Förderungen können grundsätzlich in einer Höhe ab 5.000 Euro bis zu 150.000 Euro beantragt werden. Der Eigenanteil von mindestens 10 % ist zu der Fördersumme zu addieren, d.h. die Fördersumme entspricht 90 % der Gesamtprojektsumme.
Der Deutsche Musikrat und die Jury behalten sich vor, die beantragte Fördersumme gegebenenfalls zu verändern bzw. zu entscheiden, auch nur abgeschlossene Projektteile zu fördern.
Siehe auch: