23. Welcher Eigenanteil muss eingebracht werden?
Die Förderung setzt grundsätzlich einen angemessenen Eigenanteil voraus, der mindestens 10 % der Gesamtausgaben betragen muss.
Der Eigenanteil kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter (Länderförderung oder kommunale Förderungen sowie Sponsoring, Spenden) und durch Eigenmittel erbracht werden. Komplementärmittel von anderen öffentlichen Zuwendungsgebern sind zulässig und wünschenswert.
Das heißt, Sie müssen den Eigenanteil nicht selbst erwirtschaftet haben oder aus Rücklagen finanzieren, sondern können diesen auch aus anderen Einnahmequellen finanzieren.
Siehe auch:
Wie berechnet sich der Eigenanteil?