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Antwort

25. Welche Informationen werden im Antrag abgefragt?

  • Ensemblename, Rechtsform, Gründungsjahr, Handelsregisternummer

  • Bankverbindung

  • Stammbesetzung in den Jahren 2018 und 2019 oder in den Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019

  • Status der Selbstständigkeit der Mitglieder

  • Konzertkalender (pro Saison acht unterschiedliche Projekte) in den Jahren 2018 und 2019 oder in den Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019

  • Nachweis der Konzerttätigkeit bis zum Beginn der Pandemie im März 2020

  • Liste der künstlerischen Gäste

  • ausführliche Projektbeschreibung (maximal 6500 Zeichen inkl. Leerzeichen) – ggf. unterstützendes Audio, Video und Tonmaterial- das aber NICHT die Projektbeschreibung ersetzen kann.

Die Projektbeschreibung sollte darlegen, was konkret und wie im Rahmen des beantragten Projekts umgesetzt/erarbeitet werden soll. Eine Beschreibung der coronabedingten Situation des Ensembles ist NICHT gewünscht. Genau deshalb gibt es das Programm. Der Deutsche Musikrat und die Jury wissen um die schwierige Situation der Ensembles!

  • Zusätzliche Begründungen und Erläuterungen zum Ziel und Zweck der Maßnahme, Arbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse, Bedeutung der Maßnahme für den Träger

  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan des zu fördernden Projektes

  • ggf. Satzung, Geschäftsordnung, Handelsregisterauszug, etc.

  • Nachweis über öffentliche Mittel in den letzten drei Jahren (Förderbescheide, Zuwendungsbescheide etc.)

  • zwei Audio-/Videobeispiele als Link (z.B. YouTube, Vimeo, Soundcloud)

 

Für die (ausschließlich online mögliche) Antragstellung haben Sie VIER Wochen Zeit, vom 16.09.2021 bis 14.10.2021.

Nutzen Sie also bitte jetzt die Zeit, besorgen Sie sich die notwendigen Unterlagen und bereiten Sie die Antragstellung bereits jetzt detailliert vor! Das erleichtert Ihnen später die Antragstellung.

 

Siehe auch:

Wer zählt zu künstlerischen Gästen?

Was gilt als Konzertvorhaben, Projekt und Produktion vor der Pandemie?

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