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Antwort

26. Wie ist der Kosten- und Finanzierungsplan zu strukturieren?

Der Kosten- und Finanzierungsplan wird über das Antragsformular abgefragt und ist grundsätzlich nicht als Anhang einzureichen.

Die einzelnen Kosten sind so aufzuschlüsseln, dass die Berechnung nachvollziehbar wird.

Der Kostenplan setzt sich aus den folgenden Hauptpositionen zusammen:

Ausgaben:

  • Honorare Stammbesetzung, Gäste, Sonstige (detailliert wie viele Personen, Tage, Honorarhöhe)

  • Projektbezogene Overheadkosten: durchlaufende regelmäßige Posten, Verwaltungsgemeinkosten der Organisation (max. 20 % der Gesamtsumme, aber konkret aufgeschlüsselt für welche Ausgabenpositionen, z. B. Mietkosten etc.)

  • Projektbezogene Ausgaben (z. B. projektbezogene Sach- und Personalkosten; Kosten für: Planung, Organisation, Probenräume, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit, künstlerische Leitung, Mietgebühren, Leihgebühren, Leihinstrumente, Mietentgeld für Backline, Ton und Licht, Marketing, Werbung, Streaming etc.)

  • Investitionen für das Projekt

Einnahmen:

  • Erwartete Einnahmen aus z. B. Kartenverkauf

  • Drittmittel wie weitere Förderungen, Spenden, Sponsorenmittel

Der Kosten- und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein.

Der Finanzierungsplan beinhaltet neben der beantragten Förderung alle mit dem Projekt im Zusammenhang stehenden Einnahmen (z. B. Fördermittel Dritter, Spenden, Sponsorenmittel, Eintrittseinnahmen, Eigenmittel etc.). Diese Einnahmen sind alle zur Gegenfinanzierung einzusetzen. Es ist nicht zulässig, Einnahmen, die mit oder aufgrund des Projekts im Projektzeitraum generiert werden, nicht anzugeben. Das kann zu einer Rückforderung der Zuwendung führen.


Siehe auch:

Was ist beim Finanzierungsplan zu beachten?

Gibt es eine Begrenzung bei bestimmten Ausgabenposten?

Welche Honorare sind förderfähig und in welcher Höhe?

Dürfen Wiederholungskonzerte in den Kosten- und Finanzierungsplan eingerechnet werden?

 

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