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Antwort

28. Was bedeutet Vorsteuerabzugsberechtigung?

Soweit die Antragstellenden zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz berechtigt sind, sind nur die Nettobeträge förderfähig, d. h. nur die Nettopreise dürfen im Finanzierungsplan/Verwendungsnachweis angegeben werden. Die entrichtete Vorsteuer stellt keine wirkliche Ausgabe dar, da sie auf dem Wege der Vorsteuerrückerstattung zurückerstattet wird.

Dieser Hinweis stellt keine verbindliche Steuerberatung dar. Bei detaillierteren Fragen wenden Sie sich im Zweifel bitte immer an eine:n Steuerberater:in bzw. Wirtschaftsprüfer:in.

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