33. Gibt es eine Begrenzung bei bestimmten Ausgabenposten?
Der Anteil der Ausgaben für Investitionen darf insgesamt in der Regel 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.
Der Anteil für allgemeine projektbezogene Overhead-Ausgaben (Geschäftsführung, Miete für Geschäftsräume etc.) ist bis zu einem Anteil von 20 % zu den förderfähigen Gesamtausgaben zuwendungsfähig.