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Antwort

33. Gibt es eine Begrenzung bei bestimmten Ausgabenposten?

Der Anteil der Ausgaben für Investitionen darf insgesamt in der Regel 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Der Anteil für allgemeine projektbezogene Overhead-Ausgaben (Geschäftsführung, Miete für Geschäftsräume etc.) ist bis zu einem Anteil von 20 % zu den förderfähigen Gesamtausgaben zuwendungsfähig.

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