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Antwort

34. Was muss das Ensemble vergaberechtlich beachten?

Mit einer Zuwendung erworbene Gegenstände etc. sind im Wettbewerb zu beschaffen. Aufträge sind nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter:innen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten unter Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit zu vergeben. In der Regel sind bis zum 31.12.2021 bei einem Auftragswert von bis zu 3.000 Euro (netto) drei formlose Preisermittlungen einzuholen. Ab einem Auftragswert von 3.000 Euro (netto) sind mindestens drei schriftliche Angebote einzuholen, soweit im Einzelfall das Vergaberecht keine Ausnahme hiervon zulässt. Die Berufung auf eine Ausnahmeregelung ist stets hinreichend zu begründen, Verfahren und Ergebnisse sind zu dokumentieren und nach Abschluss des Fördervorhabens zur Prüfung vorzulegen.

 

Wenn die Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag der Zuwendung mehr als 100.000 Euro beträgt, sind bei der Vergabe von Aufträgen die Regelungen der AnBest-P anzuwenden.


 Nähere Informationen hierzu finden Sie in den ANBest-P, dem Merkblatt Grundzüge der Vergabe der BKM (Bundesbeauftragte für Kultur und Medien), den aktuellen Handlungsleitlinien des BMWi vom 08.07.2020 und in der Unterschwellenvergabeordnung - UVgO.

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