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Antwort

35. Welche Auflagen sind zu beachten?

Reisekosten:

Die Reisekosten müssen in analoger Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) ermittelt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/BJNR141810005.html

 

Inventarisierung:

Wurden im Projektverlauf Gegenstände oder Rechte (z. B. Nutzungsrechte, Aufführungsrechte, Abbildungsrechte, Verwertungsrechte) mit einem Anschaffungswert von mehr als 800,00 Euro netto beschafft, muss dem Nachweis eine Inventarliste beigelegt werden, die folgende Angaben enthält:

  • die Art und die Anzahl der Gegenstände oder Rechte
  • den Tag der Anschaffung und
  • den Anschaffungswert netto in Euro


Nachweispflicht:

Dem Deutschen Musikrat ist innerhalb von drei Monaten nach Projektbeendigung – also nach Ende des Projekt- bzw. Bewilligungszeitraums, spätestens jedoch zum 31. Januar 2023 ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

Dieser besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht sowie einer Erfolgskontrolle (ausgefülltes Formblatt).

 

Mitteilungspflicht:

Die:Der Zuwendungsempfänger:in ist dem Deutschen Musikrat gegenüber verpflichtet, Änderungen im beantragten Projekt unverzüglich mitzuteilen. Weitere Informationen dazu unter Punkt 5 ANBest-P.

Wenn Sie wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben machen, gefährden Sie die Förderung und der Deutsche Musikrat sieht sich gegebenenfalls gezwungen, bereits ausgeschüttete Fördergelder zurückzufordern.

 

Siehe auch:

Was muss das Ensemble vergaberechtlich beachten?

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