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Antwort

4. Was sind nicht wesentlich öffentlich finanzierte Ensembles?

Die Ensembles dürfen nicht wesentlich öffentlich finanziert sein, d. h. dass sie für die Grundfinanzierung ihres Geschäftsbetriebs in den letzten drei Jahren durchschnittlich nicht mehr als insgesamt 50 % öffentliche Mittel erhalten haben.

Dabei bleiben nicht dauerhafte öffentliche Projektförderungen unberücksichtigt.

Entsprechende Nachweise über die Summen der öffentlichen Mittel aus den letzten drei Jahren sind einzureichen.

 

Siehe auch:

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