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Antwort

40. Wie wird über die Förderung entschieden?

Der Förderentscheid erfolgt durch den Deutschen Musikrat auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens unter Hinzuziehung einer Fachjury im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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