43. Was passiert, wenn Geplantes nicht realisiert werden kann?
Jede*r Antragsteller*in bzw. Zuwendungsempfänger*in ist unverzüglich anzeigepflichtig, sobald sich der Kosten- und Finanzierungsplan in den Einzelansätzen um mehr als 20% ändert oder eine bewilligte Maßnahme nicht realisiert werden kann. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hat der*die Antragsteller*in bzw. Zuwendungsempfänger*in Ausgaben, die vermieden werden können, auch nicht zu generieren.
Siehe auch: