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Antwort

43. Was passiert, wenn Geplantes nicht realisiert werden kann?

Jede*r Antragsteller*in bzw. Zuwendungsempfänger*in ist unverzüglich anzeigepflichtig, sobald sich der Kosten- und Finanzierungsplan in den Einzelansätzen um mehr als 20% ändert oder eine bewilligte Maßnahme nicht realisiert werden kann. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hat der*die Antragsteller*in bzw. Zuwendungsempfänger*in Ausgaben, die vermieden werden können, auch nicht zu generieren.

Siehe auch:

Was muss getan werden, wenn die Ausgaben sich verringern?

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