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Antwort

43. Was passiert, wenn Geplantes nicht realisiert werden kann?

Jede:r Antragsteller:in bzw. Zuwendungsempfänger:in ist unverzüglich anzeigepflichtig, sobald sich der Kosten- und Finanzierungsplan in den Einzelansätzen um mehr als 20 % ändert oder eine bewilligte Maßnahme nicht realisiert werden kann. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hat der:die Antragsteller:in bzw. Zuwendungsempfänger:in Ausgaben, die vermieden werden können, auch nicht zu generieren.

Siehe auch:

Was muss getan werden, wenn die Ausgaben sich verringern?

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