43. Was passiert, wenn Geplantes nicht realisiert werden kann?
Jede:r Antragsteller:in bzw. Zuwendungsempfänger:in ist unverzüglich anzeigepflichtig, sobald sich der Kosten- und Finanzierungsplan in den Einzelansätzen um mehr als 20 % ändert oder eine bewilligte Maßnahme nicht realisiert werden kann. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hat der:die Antragsteller:in bzw. Zuwendungsempfänger:in Ausgaben, die vermieden werden können, auch nicht zu generieren.
Siehe auch: