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Antwort

47. Inwieweit sind Regelungen der EU einschlägig?

Im EU Sprachgebrauch gelten auch öffentliche Zuschüsse als Subvention, die beispielsweise an kulturelle und/oder gemeinnützige Institutionen gewährt werden. Beihilfen an Unternehmen sind nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten, da sie negative Auswirkungen auf den Wettbewerb in der EU haben können. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das EU-Recht allerdings Ausnahmen vom allgemeinen Beihilfeverbot. Die entsprechenden EU-Beihilferegelungen bestimmen detailliert, in welchen Bereichen, zu welchen Bedingungen und bis zu welcher Höhe Beihilfen gewährt werden dürfen. Bekannte Beihilferegelungen sind die De-minimis-Verordnungen und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die vorliegende Förderung bezieht sich auf die AGVO.

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