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Antwort

5. Was ist ein überwiegend freischaffendes Ensemble?

Bei einem überwiegend freischaffenden Ensemble sind mehr als die Hälfte der Mitglieder zu mindestens 51 % freischaffend tätig und gehen einer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit nach.

Das bedeutet, dass bei einem Duo beide, bei einem Trio mindestens zwei und bei einem Quartett sowie Quintett mindestens drei, etc. mindestens 51 % freischaffend tätig sein müssen.

Eine selbstständige, künstlerische Tätigkeit definiert sich dadurch, dass die Einkünfte aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit alle anderen Einkünfte überwiegen.

Dieses ist bei Antragsstellung entsprechend zu bestätigen und muss jederzeit auf Nachfrage des Deutschen Musikrates mit Belegen nachzuweisen sein. Falschaussagen führen zu einer Rückforderung der Zuwendung.

 

Siehe auch:

Die Musiker:innen haben im letzten Jahr Soforthilfen und Hilfe für Solo-Selbstständige bekommen und damit mehr als 50% ihrer Einnahmen durch öffentliche Mittel generiert. Ist das Ensemble dadurch nicht mehr förderfähig?

Welche Informationen werden im Antrag abgefragt?

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