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Antwort

7. Was muss bei Rechtsform eingetragen werden?

Grundsätzlich stellt JEDES Ensemble, sobald es mindestens zwei Mitglieder mit einem gleichgerichteten Ziel hat und nicht in einer speziellen Rechtsform wie GmbH, e.V. o. Ä. organisiert ist, eine GbR dar. Kennzeichnend für die GbR wie auch für andere Personengesellschaften ist die persönliche, solidarische und uneingeschränkte Haftung der Gesellschafter:innen.

Die Gesellschafter:innen haften nicht nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen unbegrenzt für alle Schulden der Gesellschaft, es sei denn, es ist ein anderslautender Vertrag geschlossen worden.

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