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Antwort

8. Was gilt als Konzertvorhaben, Projekt und Produktion vor der Pandemie?

Dazu gehören u.a.:

  • Konzerte mit einem Programm oder Tourneen – wobei eine Tournee mit demselben Programm als ein Projekt gewertet wird

  • CD-, Rundfunk-, Videoproduktionen, sofern diese eigenständigen Projekte gewesen sind und nicht als Folge eines gleichen thematischen Konzertvorhabens entstanden sind

  • Meisterkurse oder Sommerakademien die in der Trägerschaft des Ensembles organisiert wurden

  • Konzerte oder Festivals,in denen das Ensemble als Veranstalter*in agiert

  • Kinder- und Schulprojekte wie „Rhapsody in school“


Die acht unterschiedlichen Projekte müssen in Form von Verträgen (z.B. mit Künstler*innen, Veranstalter*innen, Musiker*innen), Programmheften, Presseberichten, Weblinks zur Veranstaltung o.Ä. bei Antragsstellung belegt werden.

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