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Antwort

8. Was gilt als Konzertvorhaben, Projekt und Produktion vor der Pandemie?

Dazu gehören u. a.:

  • Konzerte mit einem Programm oder Tourneen – wobei eine Tournee mit demselben Programm als ein Projekt gewertet wird

  • CD-, Rundfunk-, Videoproduktionen, sofern diese eigenständigen Projekte gewesen sind und nicht als Folge eines gleichen thematischen Konzertvorhabens entstanden sind

  • Meisterkurse oder Sommerakademien die in der Trägerschaft des Ensembles organisiert wurden

  • Konzerte oder Festivals,in denen das Ensemble als Veranstalter:in agiert

  • Kinder- und Schulprojekte wie „Rhapsody in school“


Die acht unterschiedlichen Projekte müssen in Form von Verträgen (z. B. mit Künstler:innen, Veranstalter:innen, Musiker:innen), Programmheften, Presseberichten, Weblinks zur Veranstaltung o. Ä. bei Antragsstellung belegt werden.

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