8. Was gilt als Konzertvorhaben, Projekt und Produktion vor der Pandemie?
Dazu gehören u.a.:
Konzerte mit einem Programm oder Tourneen – wobei eine Tournee mit demselben Programm als ein Projekt gewertet wird
CD-, Rundfunk-, Videoproduktionen, sofern diese eigenständigen Projekte gewesen sind und nicht als Folge eines gleichen thematischen Konzertvorhabens entstanden sind
Meisterkurse oder Sommerakademien die in der Trägerschaft des Ensembles organisiert wurden
Konzerte oder Festivals,in denen das Ensemble als Veranstalter*in agiert
Kinder- und Schulprojekte wie „Rhapsody in school“
Die acht unterschiedlichen Projekte müssen in Form von Verträgen (z.B. mit Künstler*innen, Veranstalter*innen, Musiker*innen), Programmheften, Presseberichten, Weblinks zur Veranstaltung o.Ä. bei Antragsstellung belegt werden.