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Antwort

9. Wer zählt zu künstlerischen Gästen?

Hier kann es sich um musikalische Gäste (Solist:innen, Ensembles, Dirigent:innen) handeln, aber auch um Künstler:innen anderer Sparten:

z. B. Tanz, Film, Ballett, Theater, Literatur, bildende Kunst, Poetry Slam, Regie, Tonmeister:innen, Bildregie, Choreographie, Kostüm

 

Siehe auch:

Welche Informationen werden im Antrag abgefragt?

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