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Antwort

3. Welche Ensembles sind nicht antragsberechtigt?

Formationen von Jazz und Pop sind in diesem Programm nicht antragsberechtigt, ebenso wie Gruppen, die ausschließlich experimentelle Neue Musik in den Fokus stellen. Ensembles, die sich ausschließlich mit nicht notierter Musik beschäftigen, sind als experimentelle Ensembles zu bezeichnen. Diese haben die Möglichkeit einen Antrag bei der Initiative Musik oder dem Musikfonds zu stellen.

Nicht antragsberechtigt sind außerdem Projektorchester bzw. -ensembles mit wechselndem Personal oder Ensembles, die sich regelmäßig aus Mitgliedern staatlich finanzierter Klangkörper zusammensetzen bzw. deren Mitglieder überwiegend in anderen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen stehen. Gleiches gilt für Ensembles des Amateurmusikbereichs bzw. der Laienmusik.

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