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Antwort

27. Was ist beim Finanzierungsplan zu beachten?

Im Finanzierungsplan sind die für die Umsetzung des Vorhabens notwendigen Anschaffungen bzw. Dienstleistungen sowie die dafür angesetzten Beträge, welche aus den eingeholten Preisermittlungen hervorgehen, anzugeben. Im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung Ihres Ensembles nach § 15 Umsatzsteuergesetz führen Sie hier bitte ausschließlich Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) auf.

Siehe auch:

Welche Auflagen sind zu beachten?

Was muss das Ensemble vergaberechtlich beachten?

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